Die Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma

Zwischen Verfolgung, Ausgrenzung und Gleichgültigkeit 

Die Diskriminierung und Verfolgung der Sinti und Roma sind nicht nur ein Kapitel der Geschichte, das mit den Gräueltaten der Nationalsozialisten begann. In Deutschland waren sie systematischer Überwachung und fast zeitgleich mit ihrer Ankunft, Ausgrenzung ausgesetzt. 

Antiziganismus hat weder mit der NS-Zeit begonnen noch danach aufgehört. Während der beiden Weltkriege kämpften Sinti und Roma für ihre jeweiligen Heimatländer als Soldaten, doch nach dem Krieg blieben sie weiterhin Opfer der sogenannten zweiten Verfolgung. 

Bayern hat hier eine „herausragende“ Rolle eingenommen. Von der Einrichtung der „Zigeunerzentrale“ * in der Polizeidirektion München 1899, über die Einführung des bayerischen Gesetzes „zur Bekämpfung von Zigeunern, * Landfahrern und Arbeitsscheuen“ 1926, bis hin zur Errichtung des KZ Dachau bereits 1933. die Arbeit der Zigeunerpolizeistelle* die sich 1951 in Landfahrerzentrale umbenennt führt nach dem Krieg die begonnene Arbeit fort und wird nun sogar bei Wiedergutmachungsanträgen herangezogen. Dies führte dazu, dass die Täter aus der NS-Zeit die Deutungsmacht über ihre Opfer hatten, sich mit dieser Deutungsmacht gleichzeitig rehabilitiert, und ihre Opfer ein weiteres Mal kriminalisiert haben. Erst der Hungerstreik im ehemaligen KZ Dachau 1980, bringt ein Umdenken der Mehrheitsgesellschaft in Gang. 

* = Das Z-Wort wurde durchgestrichen verwendet um zu verdeutlichen dass wir das Wort aus dem geschichtlichen Kontext natürlich nicht löschen können, die heutige Verwendung aber abgelehnt wird.

Wann: Montag, 17. März 2025, Beginn: 19:00 Uhr

Ort: Evangelische Stadtakademie München, Herzog-Wilhelm-Str. 24, 80331 München

Barrierefreier Zugang zum Veranstaltungsraum

Kosten: Die Kosten werden von der ErinnerungsWerkstatt München e.V. übernommen. Wir freuen uns jedoch, wenn Sie uns ggf. eine kleine Spende zukommen lassen.

Einlassvorbehalt:

Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.

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